Stiftungszweck und Organisation

Laut Satzung vom 19.09.2012 liegt der Zweck der Stiftung in der Förderung des Wohlfahrtswesens und der Behindertenhilfe. Die Stiftung setzt sich, auch öffentlich, für die Belange von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen ein. Sie fördert die fachliche Entwicklung der Behindertenhilfe und Dienstleistungen zur praktischen Lebensbewältigung für behinderte Menschen. Sie orientiert sich dabei am Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft. Die Stiftung berät behinderte Menschen und ihre Familien und informiert über Unterstützungsangebote, z.B. Beschäftigungs- und Arbeitstherapie oder ambulante Betreuung. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung wurde vom Finanzamt Flensburg anerkannt. Die Stiftung kann im Rahmen der vorstehenden Tätigkeiten auch Zweckbetriebe führen. Ein regionaler Schwerpunkt der Aktivitäten liegt in der Stadt Bredstedt und Umgebung.

Der Stiftungsvorstand sorgt für die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks und führt die Geschäfte der Stiftung. Unterstützt und kontrolliert wird er dabei vom Stiftungsrat, der sich vier Mal im Jahr trifft, um Ideen auszutauschen und strategische Grundsatzentscheidungen zu treffen.

Stiftung, gGmbH und Verein sind durch mehrere Klammern miteinander verbunden.  In den Gremien der Stiftung, der gGmbH und des Lebenshilfe-Vereins sind vor allem Personen tätig, die alle ein starkes persönliches Interesse am „Haus am Mühlenteich“ haben. Tatjana und Hans H. Christiansen, Brunhilde und Detlef Fach, Gerhard Quint und Inke Sörensen sind zum Teil bereits seit über 20 Jahren aktiv dabei. Neu hinzugekommen sind Ivonne Christiansen und Lisbeth Suhrcke, beide aus der Nachfolgegeneration der Gründerinnen und Gründer.

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