Spenden von der Steuer absetzen - Wissenswertes zu Spenden, Steuern und der Spendenbescheinigung

Wir fassen hier Wissenswertes rund um Spenden, Steuern und die Spendenbescheinigung zusammen, sodass Sie Ihre Spende an das Haus am Mühlenteich beim Finanzamt geltend machten können.

Wer kann Spenden steuerlich absetzen?

Sofern Sie Einkommenssteuer oder Lohnsteuer abführen, können Sie Spenden als sogenannte Sonderausgaben von der Steuer absetzen, also in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hilfreiche Informationen dazu, wie z.B. Ihre individuelle Steuerersparnis durch die Spenden, erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigem Finanzamt.

Wann können Sie Spenden von der Steuer absetzen?

Spenden sind freiwilligen Leistungen in Form von Geld- oder Sachspenden (auch Geldzuwendung bzw. Sachzuwendung genannt). Damit das Absetzen von Spenden vom Finanzamt akzeptiert wird, muss die Spenden an eine steuerbegünstigte bzw. gemeinnützige Organisation gerichtet sein. Die Stiftung Haus am Mühlenteich  ist so eine Organisation.

Mit Ihrer Spende helfen Menschen mit Behinderungen. Auch Sie haben von etwas von Ihrer Spendenbereitschaft, indem Sie die Spende bei der Steuer absetzen können.

Die Spendenbescheinigung

Damit Ihre Spende beim Finanzamt als steuerlich absetzbar anerkannt wird, benötigen Sie eine Zuwendungsbescheinigung oder auch Spendenbescheinigung, Spendenquittung, Spendenbeleg genannt. Diese erhalten Sie von der Organisation an die Sie die Spende gerichtete haben. Sie enthält unter anderem die Spendensumme und ist der Beleg dafür, dass die Spenden/Zuwendung nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Sie sollte später als Nachweis für Ihre Spende beigelegt werden. 

Für Spenden bis zu einem Wert von 300€ pro Spende gilt der vereinfachte Spendennachweis, d. h. dass  ein Bank- oder Bareinzahlungsbeleg als Spendennachweis für das Finanzamt ausreicht (sogenannte Kleinspendenregelung nach § 50 EStDV).



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